Wir feiern alle Gottesdienste online!
Wir fühlen uns in der Verantwortung für die Gesundheit unserer Gemeindeglieder und handeln solidarisch zu den Beschlüssen, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gefasst wurden. Daher möchten wir als christliche Gemeinde nicht eine sonst unmögliche Versammlung in diesen Zeiten des Lockdowns gestalten.
Der Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde Wiesbaden – Klarenthal beschließt, die Gottesdienste angesichts der Pandemielage bis auf Weiteres nicht in Präsenz mit der anwesenden Gemeinde zu feiern, sondern als Livestream zu übertragen.
Ihre Ev. Kirchengemeinde Wiesbaden – Klarenthal
Kirchenvorstand und Pfrin. Ulrike Conrad
Live-Gottesdienste bei Youtube
So. | 24. Jan. | 10:00 Uhr | Gottesdienst (Pfrin. Ulrike Conrad) |
https://youtu.be/oLGMl33vKRk | |||
So. | 31. Jan. | 10:00 Uhr | Gottesdienst (Pfrin. Ulrike Conrad) |
https://youtu.be/n_5oG6XbG8k |
Aktueller Klarenthaler KirchenKurier
Einladung zur Benennung von Kandidierenden anstelle einer Gemeindeversammlung gemäß § 10 Absatz 4b KGWO
Veröffentlichung am 3. Januar 202
Der Kirchenvorstand hat per Umlaufbeschluss am 29.12.2020 beschlossen, auf die Gemeindeversammlung zu verzichten und von der neuen Möglichkeit Gebrauch zu machen, Kandidierendenvorschläge in einem schriftlichen Verfahren zu ermöglichen.
Der Benennungsausschuss legt folgenden vorläufigen Wahlvorschlag vor:
Name |
Vorname |
Grohmann |
Detlef |
Küter, Dr. |
Bernhard |
Rath |
Barbara |
Schröder |
Eva |
Szymura |
Ewa |
Weiß |
Gerhard |
Welschehold, Dr. |
Stefan |
Alle Kandidierenden sind Gemeindemitglieder der Evangelischen Kirchengemeinde Wiesbade-Klarenthal und wohnen in Wiesbaden.
Beschluss des Kirchenvorstands über die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens zur Benennung von Kandidierenden anstelle einer Gemeindeversammlung gemäß § 10 Abs. 4b KGWO
Der Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde Wiesbaden-Klarenthal beschließt, auf die Einberufung der Gemeindeversammlung zu verzichten. Der Gemeinde wird stattdessen ermöglicht, zusätzliche Kandidierende im schriftlichen Verfahren vorzuschlagen, § 10 Abs. 4b KGWO.
Dies wird der Gemeinde im Gottesdienst am 3. Januar 2021 mitgeteilt. Die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens wird auch in den Schaukästen und auf der Homepage www.evangelische-kirche-klarenthal.de bekannt gegeben. Der vorläufige Wahlvorschlag wird gleichzeitig bekannt geben. Die Kandidierenden werden zusätzlich im Anschluss an den gestreamten Gottesdienst am 17.1.2021 der Gemeinde vorgestellt.
Die zweiwöchige Frist endet am Montag, den 18. Januar 2021.